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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sound & Light Systems
Inh. Marco Hagenlüke, Bauernweg 34, 33129 Delbrück
(Stand: Januar 2016)
1. Geltungsbereich
- Sound & Light Systems arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Einzelunternehmen.
- Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen ausgeführt.
- Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB´s als angenommen.
2. Leistungen, Auftragsabwicklung
- Die von Sound & Light Systems zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag zugrunde liegenden Angebot und der darin
enthaltenen Leistungsbeschreibung.
- Musikwünsche werden in der Programmgestaltung berücksichtigt, jedoch unterliegt Sound & Light Systems weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Auftraggebers.
- Die An- und Abfahrtskosten sind im Preis enthalten, sofern die Anfahrt in einer Entfernung von 25 km vom Sitz von Sound & Light Systems
liegt. Liegt der Veranstaltungsort weiter weg, wird eine im Voraus festgelegte pauschale bezahlt. Sollte die Anreiseentfernung über 120km
betragen, stellt der Auftraggeber in Rücksprache mit Sound & Light Systems kostenlos eine Übernachtungsmöglichkeit in einer Pension / Hotel zur Verfügung.
- Sound & Light Systems verpflichtet sich, Beschallungs- und Lichtanlage wie vereinbart aufzubauen.
- Sound & Light Systems verpflichtet sich über alle im Auftrag erlangten Geschäftsgeheimnisse stillschweigen zu bewahren.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich Sound & Light Systems rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu
informieren.
- Der Auftraggeber stellt Sound & Light Systems am Veranstaltungstag zwei kostenlose Parkplätze in Unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen geeigneten Stromanschluss (Steckdose 230V, abgesichert mit Mindestens 16Ampere), kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Bei Großveranstaltungen sind gesonderte Anschlüsse erforderlich.
- Der Anlagen- sowie Lichtaufbau erfolgt generell ca. 1,5 Std vor Veranstaltungsbeginn. Der Anlagen Abbau erfolgt im Anschluss an die
Veranstaltung. (Bei Großveranstaltungen nach Absprache).
- Sound & Light Systems behält sich vor, welche Effektgeräte bei einer Standardanlage am Veranstaltungsort benutzt werden. Es sei denn, es
wurden bestimmte Effektgeräte gebucht.
- Während der Veranstaltung hält der Auftraggeber Sound & Light Systems und seinen Mitarbeitern Getränke kostenlos vor.
- Mitarbeiter von Sound & Light Systems haben jederzeit kostenfreien Zutritt zu Veranstaltungen, auf denen firmeneigenes Equipment zum
Einsatz kommt.
- Sound & Light Systems wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z.B. Equipment Beschädigung durch Dritte) seine Leistungen
einzustellen bzw. abzubrechen.
- Sound & Light Systems ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke zu machen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er dies nicht wünscht.
3. Haftung
- Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltung die Haftung für Sicherheit und Unversehrtheit des von Sound & Light
Systems eingesetzten Personals.
- Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Sound & Light Systems, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht
werden, haftet der Auftraggeber.
- Das technische Equipment wird ausschließlich von Sound & Light Systems bedient. Sollte etwas anderes vereinbart sein haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
- Wenn jemand etwas ausleiht, muss der Mieter für Schäden haften.
- Sound & Light Systems übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung beim Auftraggeber.
- Die Haftung von Sound & Light Systems gegenüber dem Auftraggeber – gleich, aus welchem Rechtsgrund - ist mit Ausnahme der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des von Sound & Light Systems eingesetzten Personals, beschränkt.
- Sound & Light Systems weist darauf hin, dass ein Lautstärkepegel von 85dB überschritten werden kann. Eine Haftung für Gesundheitsschäden bei den Besuchern sowie des Personals ist Grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Rücktritt und Verhinderung
- Der Rücktritt vom Vertrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich erfolgen. Wenn später gekündigt wird gilt
Folgendes: Rücktritt bis 30Tage vor Veranstaltung = 30% vereinbarte Gage, Rücktritt 10 Tage vor Veranstaltung = 50% der vereinbarten Gage,
Rücktritt bis 5 Tage vor Veranstaltung = 100% der vereinbarten Gage.
- Sound & Light Systems verpflichtet sich, alle Leistungen wie Vertraglich vereinbart durchzuführen, sofern dies nicht durch unvorhersehbare
Umstände (höhere Gewalt, Stromausfall, Streik usw.) unmöglich wird. Sound & Light Systems behält sich in solchen Fällen den Rücktritt
vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen Sound & Light Systems sowie die Zurückhaltung einer Zahlung ist in
diesen Fällen ausgeschlossen.
- Eine Verhinderung von Sound & Light Systems durch Krankheit, Unfall oder Tod hat Sound & Light Systems unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Sollte kein Ersatz gefunden werden, hebt sich die Leistungspflicht von Sound & Light Systems in diesem Fall gegen dieVergütungspflicht des Auftraggebers auf.
5. Preise
- Ein abgegebenes Angebot von Sound & Light Systems gilt 4 Wochen, sofern alle Auftragsdaten gleich geblieben sind.
- Angebote über Festpreise gelten nur dann, wenn im Angebot ein Festpreis vermerkt ist. Sonstige Leistungen zum Angebot werden gesondert
berechnet.
- Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Zahlung
- Bezahlt wird sofort, sofern nicht anders vereinbart, nach der Veranstaltung in bar.
7. Zahlungsverzug
- Bei Verzug werden handelsübliche Verzugszinsen berechnet.
8. Vereinbarungen
- Der Auftraggeber / Veranstalter bezahlt die GEMA Gebühren .
- Alle erforderlichen Genehmigungen werden vom Veranstalter beantragt und wenn anfallende Gebühren entstehen, werden diese bezahlt.
- Für die Vermietung des Toilettenwagens und des Photobooth gelten die AGB des Mietvertrages zusätzlich.
9. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist der Sitz von Sound & Light Systems.
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